Energieausweise

Ein Energieausweis ist ein Rechenwerkzeug, das aufgrund der Abmessung und der verwendeten Baumaterialen den Energiebedarf eines Gebäudes bei einer bestimmten, von der Norm definierten Nutzung berechnet. Der Energieausweis wird benötigt:

  • bei Verkauf oder Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung
  • bei der Baueinreichung von Neubauten
  • bei der Baueinreichung von umfassenden Sanierungen
  • bei Förderungseinreichungen für die thermische Sanierung

Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre. Eine Erneuerung ist mit wenig Aufwand möglich.

Wir erstellen Energieausweise für folgende Gebäudearten:

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • mehrgeschoßige Wohnbauten
  • Büro- und Betriebsgebäude

Hier finden sie eine aktuelle Referenzliste

Weitere Informationen:

Im mehrgeschossigen Wohnbau kann wahlweise ein Energieausweis für einzelne Wohnungen oder für das gesamte Gebäude erstellt werden. Bei einem Energieausweis für das gesamte Gebäude wird nur die mittlere Energieeffizienz des gesamten Hauses berechnet, unterschiede zwischen den einzelnen Wohnungen, die sich vor allem durch die Lage ergeben (Himmelsrichtung, Anteil Aussenfassade, Geschoß) scheinen dabei nicht auf.

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vom 03.06.2006 schreibt vor:
§ 3.
(1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird, auszuhändigen.
(2) Wird nur ein Nutzungsobjekt verkauft oder in Bestand gegeben, so kann der Verkäufer oder Bestandgeber die Verpflichtung nach Abs. 1 durch Vorlage und Aushändigung eines Ausweises entweder über die Gesamtenergieeffizienz dieses Nutzungsobjekts oder über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude oder über die Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes erfüllen.